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01.12.2023 - Fortbildung zur Ersatzbaustoffverordnung die Zweite

Nachdem einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Mai bereits an einer „Grundschulung“ zur Ersatzbaustoffverordnung teilnahmen, nutzten am 30.11.2023 vier Mitarbeiter des Büros Dipl.-Ing. Scheuermann u. Martin die Gelegenheit und besuchten ein entsprechendes „Aufbauseminar“ der Infrastruktur-Akademie Bad Neuenahr-Ahrweiler.

Anhand eines Beispielprojektes zum Wiederaufbau nach der Flut im Ahrtal im Jahr 2021 erläuterten Projektbeteiligte den Umgang mit den vorhandenen Aushubböden. Die Teilnehmer erhielten neben theoretischen Hinweisen einen ersten Einblick in die Praxis des Bodenmanagements, welches sich seit dem 01.08.2023 grundlegend geändert hat.

Die Ersatzbaustoffverordnung trat gemeinsam mit Änderungen an themenverwandten Verordnungen im Rahmen einer sogenannten "Mantelverordnung" am 01.08.2023 in Kraft. Kern des Verordnungspaketes sind Regelungen zum Thema Recyclingbaustoffe, Bodenschutz und Altlasten.


Ebenfalls diese Woche besuchte ein Mitarbeiter eine Informationsveranstaltung des Deutschen Asphaltverbandes zum Thema „Temperaturabgesenkte Asphalte“. Bislang wird Walzasphalt mit Temperaturen von bis zu 195° C transportiert und eingebaut - ab 01.01.2025 erlaubt der Gesetzgeber hierbei lediglich eine Maximaltemperatur von 155° C.

Ziele sind hierbei der Schutz des Baustellenpersonals vor Dämpfen und Aerosolen sowie die Energieeinsparung bei der Asphaltherstellung